Unternehmensleitung haftet persönlich für Schäden

Als Reaktion auf die in den letzten Jahren zunehmende Anzahl bekannt gewordener Vorfälle ist die Zahl der Rechtsvorschriften zur IT-Sicherheit gestiegen. In diesen Rechtsnormen schreibt der Gesetzgeber Pflichten der Unternehmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit fest. Die Folgen sind gravierend:

  • Persönliche Haftung für die Geschäftsführung oder des Aufsichtsrats
  • Schadenersatzforderungen oder Geldbußen
  • Finanzielle Schäden durch Industriespionage oder Produktpiraterie
  • Insidergeschäfte, Korruption und Bestechung
  • Immaterielle Schäden wie Image- und Kundenverlust

„KonTraG“ schreibt beispielsweise vor, dass Vorstände einer Aktiengesellschaft persönlich für geeignete Schutzmaßnahmen der IT verantwortlich und haftbar sind. All diesen Rechtsformen ist gemeinsam, dass sie den Schutz von sensiblen Daten gegen Missbrauch fordern.

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